Selbstbestimmt Vorsorgen – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Freitag, 15.09.2023, 19 Uhr

Vortrag „Selbstbestimmt Vorsorgen – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“
Ev. Gemeindehaus, Kleinsteinbach

Referent Thomas Vogel von der Beratungsstelle Caritas Pforzheim (zwischenzeitlich im Ruhestand) informierte sehr ausführlich und mit Beispielen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die rechtliche Aspekte betrifft für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbstständig entscheiden kann. Da nicht automatisch ein Familienangehöriger in Vertretung gehen kann, ist es wichtig, diese selbstbestimmte Verfügung im Vorfeld zu erteilen. Da es hier sehr komplexe rechtliche Anforderungen gibt, kann eine Formularvorlage verwendet werden oder man wendet sich an einen Pflegestützpunkt, Rechtsanwalt, Betreuungsverein oder Notar. Gerne unterstützt bei Fragen auch der Ökum. Hospizdienst beim Ausfüllen der Vorlage. Durch das neu eingeführte Ehegattenvertretungsrecht (gilt auch für Partnerschaften) ist eine sechsmonatige Vertretung gewährleistet.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Verfügungen klar definiert werden, sodass im Bedarfsfall keine Auslegungszweifel aufkommen können. Hier gibt es ebenfalls gute Vorlagen, die individuell angepasst werden sollen.

Die Veranstaltung war gut besucht und auch die Möglichkeit der Besucherfragen wurde ausgiebig genutzt. Hierbei war es sehr hilfreich, dass auch Krankenhauspersonal anwesend war, das über die Durchführung der Verfügungen Auskunft geben konnten.

Fazit ist, dass jeder – egal in welchem Alter – sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Patientenverfügung erstellen sollte. Und auch schon bestehende Verfügungen sollten angepasst werden, damit auch wirklich der eigene Wille umgesetzt wird.